KRISENMANAGEMENT I KULTURGUTSCHUTZ
Fachplanung - Fachberatung/-koordinierung - Beauftragte für Notfallplanung
KRISENMANAGEMENT I KULTURGUTSCHUTZ
Fachplanung - Fachberatung/-koordinierung - Beauftragte für Notfallplanung
Die umfassende Betrachtung im Kulturgutschutz erfordert eine Kombination aus mehreren Disziplinen, was ein aus Erfahrung gewachsener aber im Sinne einer Schnittstellenfunkion neuer Ansatz für Betreiber kulturgutführender- und sammelnder Einrichtungen ist.
Hier haben wir für Sie die wichtigsten Fragen zusammengestellt, die sich im Zusammenhang mit anderen Disziplinen ergeben.
Brandschutzkonzept / Brandschutznachweis
Berücksichtigen Brandschutzkonzepte nicht schon den Kulturgutschutz?
Nein, nicht aus ihrer originären Aufgabe heraus. Brandschutzkonzepte enstehen aus einer bauordnungsrechtlichen Forderung und berücksichtigen den Sachschutz nicht regelhaft.
Brandschutzhelfer
Können Brandschutzhelfer auch im Notfallteam eingesetzt werden?
Ja, mit der entsprechenden Ausbildung. Diese Kombination ist sogar sehr sinnvoll.
Brandschutzbeauftragte
Wie grenzen sich Brandschutzbeauftragte und Kulturgutschutzbeauftragte voneinander ab?
Die Funktion eines Brandschutz-beauftragten ist a. G. von Forderungen aus Sonderbauvorschriften sowie dem Arbeitsschutzrecht zu besetzen. Die Aufgaben sind damit bauordnungs- und arbeitsschutzrechtlich definiert. Sie berücksichtigen nicht die sachlichen und fachlichen Anforderungen der Kulturschätze.
Kulturgutschutzbeauftragte prüfen die Maßnahmen zur Erfüllung der fachlich-sachlichen Bedarfe der Schutzgüter mit den vorhandenen Mitteln im ungestörten als auch, durch einen Notfall, Krise oder einer Katastrophe, gestörten Zustand.
Eine Verbindung beider Funktionen ist sinnvoll und setzt, ebenso wie für die Notfallhelfer, fachspezifisches Wissen und damit eine Ausbildung voraus.
Kann eine Fachplanung Kulturgutschutz auch für Denkmale erstellt werden?
Ja. Diese schließt vor allem die Prüfung von Planungen auf Denkmalverträg-lichkeit ein.
Für bewegliche Kulturdenkmale, i. S. der Denkmalschutzgesetze der Länder, werden ebenso Notfallpläne erstellt, wie für andere Kulturgüter.
Werden in Bauanträgen und Anträgen auf Nutzungsänderungen, in TÖB-Verfahren oder denkmalschutz-rechtlichen Antragsverfahren die Belange des Kulturgutschutzes nicht bereits berücksichtigt?
Sie werden dann berücksichtigt, wenn sich Betreiber und Nutzer der Gefahren und der Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und limitierenden Faktoren bereits in der Planungsphase bewusst sind. Hierbei unterstützt die Fachplanung Kulturgutschutz.
Die Feuerwehr begeht unsere Einrichtung regelmäßig. Sie teilen uns mit, wenn etwas nicht in Ordnung ist. Reicht das nicht aus?
Vielleicht. Bei Gefahren- oder Brandverhütungsschauen überprüft die zuständige Brandschutzdienststelle vorrangig, ob sie im Brand- oder Notfall ihre gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben erfüllen kann. Hinweise zu Ihrem Sachschutz können dabei gegeben werden, müssen dabei jedoch, aufgrund der Sachfremdheit, weder vollständig noch sachgerecht sein. Die Abwägung von Maßnahmen und die Sicherstellung des Kulturgutzschutzes bleiben in der Verantwortung des Betreibers.
Wir haben für die Feuerwehr Kulturgutschutzpläne erstellt. Was brauchen wir noch?
In einem Krisen- oder Katastrophenfall kann Sie die Feuerwehr u. U. nicht unterstützen. Dasselbe gilt auch für den Fall, dass die Einsatzkräfte bereits anderweitig gebunden sind. Der Gesetzgeber geht nur in wenigen Fällen von der Gleichzeitigkeit von Ereignissen aus und hat nur für den Schutz von Gesundheit, Leben und Umwelt Redundanzen vorgeschrieben. Selbst in Krankenhäusern und Pflegeheimen ist der Betreiber dafür verantwortlich, dass sich Personen in sicheren Bereichen befinden, bevor die Feuerwehr eintrifft. Die empfohlenen Notfallpläne im Ampelsystem dienen hauptsächlich Ihnen und dem Bewusstsein, wo sich die wertvollsten Objekte befinden. Sie geben regelmäßig keine Auskunft darüber, wodurch Objekte gefährdet werden. Sie müssen notfalls anhand dieser Pläne eine Räumung selbst vornehmen oder Entscheidungen treffen, wie Gefahren von den Objekten abgewandt werden können. Wie Sie das ohne die Unterstützung der Einsatzkräfte bewerkställigen können, wird u.a. auch in der Fachplanung Kulturgutschutz untersucht.
Können diese Unterlagen und Checklisten genutzt werden?
Selbstverständlich können sie das. Es sind jedoch allgemeine Handlungsempfeh-lungen, die sich aus einzelnen Sachgebieten ableiten. Sie betrachten damit Sachverhalte, für die Institutionen im Rahmen ihrer Aufgaben grundsätzlich verantwortlich sind und spiegeln die gesetzlichen und fachlichen Grundlagen dafür.
Eine Planung von Maßnahmen, die die Gleichzeitigkeit von Störungen und Ereignissen im Zusammenhang mit Ihren individuellen Ressourcen betrachten, können sie aber nicht ersetzen, da die individuellen Randbedingungen in diesen Leitfäden nicht berücksichtigt werden können. Dazu gehören bspw. kommunale Infrastrukturen, personelle und materielle Ausstattung und Entscheidungshoheiten. Die bestimmen die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen jedoch maßgeblich.
Ob Sie diese Prüfung selbst vornehmen können, hängt davon ab, ob Sie über die zeitlichen sowie personellen Ressourcen und die Zuständigkeit verfügen.
Museen / Galerien / Ausstellungen
Gibt es Notfallkonzepte speziell für Museen?
Es gibt Handbücher und Empfehlungen. Unter dem folgenden Link finden Sie z.B. Hinweise zum Kulturgutschutz in Museen, erstellt durch die Leopoldina:
Ein Diskussionspapier zum Stand des Wissens finden Sie unter diesem Link.
I. d. R. sind es aber die Kuratoren und Restauratoren, denen die entscheidende fachliche Vorsorge obliegt. Der Verband der Restauratoren hat ein Papier zur Notfallplanung veröffentlicht. Dieses können Sie unter diesem Link abrufen.
Im "EINSATZHANBUCH KULTURGUT" steht die Rettung und Versorgung von gefährdeten und bereits geschädigten Objekten im Fokus.
Archive
siehe Bibliotheken
Bibliotheken
Gibt es Notfallkonzepte speziell für Bibliotheken?
Unter diesem Link finden Sie die "EMPFEHLUNGEN ZUM
NOTFALLMANAGEMENT" erstellt in Zusammenarbeit zwischen BKK, dbv, KLA und KEK
Was unterscheidet die Fachplanung Kulturgutschutz von den fachspezifischen Leitfäden?
In der Notfallplanung Kulturgutschutz steht die Prävention im Vordergrund, um diese Einsätze entbehrlich zu machen.
Sie berücksichtigt darüber hinaus nicht nur die Aufgabe Kulturgut zu schützen und zu retten, sondern dies unter dem Aspekt des Versagens personeller und infrastruktureller Ressourcen zu tun und die Sicherheit unwiederbringlicher Kulturschätze zu gewährleisten.
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